Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit steigt ab Juli 2026
Ab dem 1. Juli 2026 gilt eine neue, gesetzlich verbindliche Lohnuntergrenze für die Zeitarbeit. Die entsprechende Verordnung wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht. Die Lohnuntergrenze orientiert sich an den Stundenentgelten der Entgeltgruppe 1 des GVP/DGB-Tarifvertrags. Die Mindeststundenlöhne betragen: Die Regelung gilt bis zum 30. September 2027 und ist für alle Zeitarbeitsunternehmen verbindlich,…

