Weitere Optimierung des eAU-Verfahren ab 2027
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat den Umgang mit Krankmeldungen für Beschäftigte und Arbeitgeber bereits deutlich vereinfacht. Ab dem 1. Januar 2027 wird das Verfahren weiter verbessert, um den Datenaustausch zwischen Krankenkassen, Krankenhäusern und Arbeitgebern noch effizienter und transparenter zu gestalten. Warum ist das wichtig? Für Unternehmen bedeutet das weniger manuellen Aufwand, eine bessere Datenqualität und…

