Ist die Kürzung meiner übertariflichen Zulage bei einer Tariferhöhung erlaubt?

Eine übertarifliche Zulage wird zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen im Arbeitsvertrag verhandelt und wird zusätzlich zu dem tariflichen Grundlohn ausgezahlt. Arbeitgeber:innen dürfen laut Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 27.08.2008; 5 AZR 820/07) die vereinbarte Zulage aber mit Tariferhöhungen verrechnen. Es wird damit begründet, dass eine übertarifliche Zulage einer möglichen Tariferhöhung zuvorkommt. Unvorhersehbare Tarifsteigerungen könnten Arbeitgeber:innen in diesem Zusammenhang…