Hybrides Arbeiten: Flexibilität bleibt ein wichtiger Erfolgsfaktor
Für kleinere und mittlere Unternehmen könnten die Anforderungen an Sicherheitsbeauftragte künftig vereinfacht werden.
Nach aktuellen Planungen sollen Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten keinen Sicherheitsbeauftragten mehr benötigen. Für Unternehmen mit 50 bis 250 Mitarbeitenden soll künftig ein Sicherheitsbeauftragter ausreichen.
Für Personaldienstleister könnte dies eine spürbare Entlastung bei Organisation und Verwaltung bedeuten.
Quelle: https://zvoove.de/wissen/blog/2026-jahreswechsel-personaldienstleistung
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