Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit
Arbeitsschutz bzw. Arbeitssicherheit ist im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung ein großes Thema. Nicht nur jedes klassische Unternehmen benötigt ein umfangreiches Konzept dazu. Auch jeder Personaldienstleister sollte vor und während den Einsätzen die Arbeitsplätze im Hinblick auf die Sicherheit des Arbeitnehmers kontrollieren. Man könnte sagen: hier wird doppelt geprüft.
Der Leiharbeitnehmer hat nicht nur den Sicherheitsbeauftragten beim Kunden vor Ort als Verantwortlichen. Er hat auch einen vertrauensvollen Ansprechpartner mit seinem Personaldienstleister. Dieser fungiert (quasi) extern und kann bei z. B. Sorgen, Problemen oder Verstößen ganz anders eingreifen und aktiv zur Seite stehen.
Der Personaldienstleister / Verleiher besucht regelmäßige Schulungen und Lehrgänge, um immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Er kennt sich mit den unterschiedlichsten Arbeitsplätzen aus und arbeitet eng mit den Kundenunternehmen / Entleihern, der VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) und externen Fachkräften, wie Arbeitsmedizinern und Fachkräften der Arbeitssicherheit zusammen.
Für den Arbeitnehmer gibt es zu einem klassischen Angestelltenverhältnis kaum Unterschiede, eher doppelte Sicherheit. Folgende Punkte sind jedoch wissenswert:
- Erster Ansprechpartner bei Fragen zur Arbeitssicherheit ist der Verleiher.
- Je nach Absprache wird die Arbeitskleidung und Schutzausrüstung vom Kundenunternehmen oder dem Personaldienstleister gestellt – das muss der Leiharbeiter vor seinem Einsatz mitgeteilt bekommen.
- Auch arbeitsmedizinische Vorsorge wird aufgeteilt – zu allen Fragen steht aber auch hier der Personaldienstleister als erster Ansprechpartner zur Verfügung.
- Vor einem Einsatz gibt es durch den Verleiher die erste Arbeitsschutzunterweisung und eine weitere vor Ort im Einsatzunternehmen. Nur beides zusammen stellt den Arbeitsschutz sicher.
- Gibt es während des Einsatzes Probleme, Sorgen oder werden gar grobe Verstöße beobachtet, sollte der Arbeitnehmer nicht zögern seinen Personalverantwortlichen (Verleiher) zu informieren. Dieser ist immer darauf bedacht und auch in der Pflicht gemeinsam mit den Kundenunternehmen den Arbeitsschutz sicherzustellen.

