Rechtliches
Welches Gesetz regelt die Zeitarbeit in Deutschland?
Gesetzliche Grundlage der Zeitarbeit ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Folgendes wird im AÜG geregelt:
- Gleichstellung der Leiharbeitnehmer mit der Stammbelegschaft (Equal Treatment),
- Mindestlöhne,
- Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis (wird von der Bundesagentur Kiel erteilt und regelmäßig überprüft),
- Equal Pay,
- Höchstüberlassungsdauer,
- Verbot von Kettenüberlassungen,
- Kennzeichnungspflicht,
- Offenlegungspflicht,
- Sowie Mitteilungspflicht
- v. m.
Gibt es einen Tarifvertrag?
Es existieren in Deutschland zwei Tarifverträge für die Arbeitnehmerüberlassung. Ein Vertrag dieser Art wurde zwischen dem Interessenverband Deutscher Personaldienstleister (iGZ) und den DBG-Gewerkschaften geschlossen. Auch der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) hat mit den Gewerkschaften einen ähnlichen Vertrag ausgearbeitet. In den Tarifverträgen ist unter anderem festgelegt:
- wie hoch das Mindestentgelt der Leiharbeitnehmer ausfällt,
- Entgeltgruppen,
- Zulagen (Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit),
- Regelungen zur Probezeit,
- Kündigungsfristen,
- Regelungen zu Arbeitszeit und Arbeitszeitkonto,
- Urlaub und besondere Freistellungszeiten inkl. Entgelte und Lohnfortzahlung,
- Fristen für Ansprüche und Fälligkeiten,
- v. m.
Ergänzend zu diesen allgemeinen Tarifverträgen gelten gesonderte Tarife für bestimmte industrielle Branchen, wie bspw. die chemische Industrie und die Metall- und Elektroindustrie.

