Rechtliches
Was ist die Energiepreispauschale?
Die Energiepreispauschale von 300 Euro soll die Bevölkerung im Rahmen der aktuellen Preisentwicklung entlasten. Doch muss man auch erwähnen, dass die Energiepreispauschale steuerpflichtig ist und somit keine 300 Euro netto sind. Bei den meisten Arbeitnehmern macht der steuerliche Abzug bis zu 30% aus.
Wer ist für die Energiepreispauschale Anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind u.a. nachfolgende Personen
- Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Beamte, Richter, Soldaten,
- Vorstände und Geschäftsführer mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit,
- kurzfristig und geringfügig Beschäftigte („Minijobber“) sowie Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft, unabhängig von der Art des Lohnsteuerabzugs (pauschale Lohnsteuer oder individuelle Lohnsteuer),
- Arbeitnehmer in der passiven Phase der Altersteilzeit,
- Personen, die ein Wertguthaben bei der DRV Bund entsparen,
- Freiwillige im Sinne des § 2 Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) und Freiwillige im Sinne des § 2 Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG),
- Arbeitnehmer, die steuerpflichtige oder steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers erhalten (z. B. nach § 20 Mutterschutzgesetz – MuSchG ‑),
- im Inland unbeschränkt steuerpflichtige Grenzpendler und Grenzgänger,
- Personen, die ausschließlich steuerfreien Arbeitslohn beziehen (z. B. ehrenamtlich tätige Übungsleiter oder Betreuer),
- Werkstudenten und Studenten im entgeltlichen Praktikum,
- Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen tätig sind,
- Arbeitnehmer mit einem aktiven Dienstverhältnis, die dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen beziehen ([Saison‑]Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Verdienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz, Transferkurzarbeitergeld etc.); siehe § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz (nicht anspruchsberechtigt sind Empfänger von Arbeitslosengeld I, weil kein Dienstverhältnis besteht).
Wie lange man angestellt ist oder eine berufliche Tätigkeit ausgeübt hat spielt in diesem Fall keine Rolle, da Steuerpflichtige im Jahr 2022 lediglich anspruchsberechtigte Einkünfte erzielt haben müssen.
Wann wird die Energiepreispauschale ausgezahlt?
Die Energiepreispauschale wird im Oktober ausgezahlt. Die gesetzliche Regelung gibt vor, dass der Anspruch auf die Energiepreispauschale am 01.09.2022 entsteht.
Für spezifische Fragenklärung empfehlen wir unsere Quelle des Bundesfinanzministeriums.
Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html

