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Rechtliches zu den Feiertagen

11. Dezember 2024Kommentar schreibenAllgemeinvon rundumzeitarbeit.de

  1. In Deutschland gelten nur der 25. und 26. Dezember sowie der 1. Januar als gesetzliche Feiertage. Somit sind Heiligabend und Silvester sind dagegen keine gesetzlichen Feiertage. Das Bedeutet: kein automatischer Anspruch auf einen freien Tag.
  • Ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht leider nicht. Um Weihnachtsgeld zu bekommen, muss das im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag festgelegt sein.

Einige Unternehmen zahlen freiwillig Weihnachtsgeld, und wenn das in den letzten drei

Jahren regelmäßig passiert ist, hast Du durch sogenannte „betriebliche Übung“ oft

sogar ein Recht darauf. Wenn Du unsicher bist, schau also in Deinen Arbeitsvertrag oder

frag deinen Ansprechpartner.

  • In einigen Jobs wie Gastronomie, Pflege oder öffentlichen Diensten wird an den Feiertagen gearbeitet. Wichtig zu wissen: Ob es dafür aber einen extra Zuschlag gibt, regelt Dein Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung.

Generell gilt: Anspruch auf einen Feiertagszuschlag hast Du leider nicht automatisch – außer Dein Vertrag sieht das vor. Aber eventuell ist ein Freizeitausgleich eine Option. Besonders wenn keine finanziellen Zuschläge festgelegt sind.

  • Dein Unternehmen legt Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr fest. Und ja, dann bist du rechtlich in der Regel verpflichtet, Dir da Urlaub zu nehmen.
  • Recht auf Urlaub in der Vorweihnachtszeit hat man nicht. Dein Arbeitgeber/Deine Arbeitgeberin muss bei der Urlaubsplanung abwägen und darauf achten, dass betriebliche Interessen und die Wünsche aller Mitarbeitenden berücksichtigt werden. Frühzeitig anmelden lohnt sich also!
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